AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmen:
Soundbox Music & Entertainment & KSL UG

I. Geltung der Bedingungen 
1. Die Leistungen und Lieferungen der beiden oben benannten Firmen (im Folgenden weiterhin als Firma benannt) werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen. 
2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden. 
3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.

II. Lieferzeiten, Teillieferung 
1. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von Soundbox nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Firma bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. 
2. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr als einem Monat ist die Firma und der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten Gründe besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich, dass er der Firma schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. 
3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist Soundbox berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.

III. Lieferung, Transport, Gefahrtragung 
1. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Firma zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat. 
2. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird die Firma von ihrer Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen wird von Soundbox unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart bestimmt.
3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Firma berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
4. Eine Transportversicherung wird von der Firma nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen. 
5. Bei einem Versand durch die Deutsche Post AG ist jedes versicherte Paket automatisch bis zu einem Wert von je Euro 500,- versichert. Diese Versicherung ist im Verkaufspreis enthalten. Weitergehende Versicherungen werden von der Firma nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.

IV. Vertragsabschluss 
1. Sämtliche Angebote der Firmen sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die Firma. Der Kunde ist – soweit nicht anderes vereinbart 14 Tage an die Bestellungen gebunden. 
2. Soundbox wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird. 
3. Sämtliche Preisangaben exklusive Steuern und sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich fallen die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 19 %, sowie Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.

V. Widerrufs- und Rückgaberecht 
1. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht wird nach Eingang der Bestellung durch den Kunden ausdrücklich ausgeschlossen.

VI. Gewährleistung, Untersuchungspflichten 
1. Die Firmen gewährleisten im Rahmen der folgenden Bestimmungen, für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind. 
2. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 
3. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. 
4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der Kunde nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur oder Fehler der Ware die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen, da eine Haftung für derartige Folgeschäden ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ist für die Firma die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und Schadensersatz zu verlangen. 
5. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden. 
6. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß, wenn möglich originalverpackt an Soundbox zurückschicken. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen werden. 
7. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen. Soundbox behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.

VII. Eigentumsvorbehalt 
1. Die Firmen behalten sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. 
2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die Firmen ab. 
3. Die im Eigentum der Firmen stehenden Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an Soundbox abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt. 
4. Die Firmen behalten sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfasst, sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden. 
5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Firma berechtigt. 
6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Firmen stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirben die Firmen das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. 
7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum von den Firmen hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

VIII. Zahlung, Zahlungsverzug 
1. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der Firmen geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks ausschließlich erfüllungshalber angenommen werden. Die Firma ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung der Firmen entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass den Firmen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 
2. Gegenüber Ansprüchen der Firmen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 
3. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.

IX. Haftung und Haftungsbeschränkungen 
1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-)pflichten haften die Firmen für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
2. Wenn und soweit die Haftung der Firmen ausgeschlossen sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firmen.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand 
1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und den Firmen bestehenden Vertragsverhältnissen ist Erfüllungsort der Sitz in Kleve. 
2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Kleve ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

XI. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit 
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird. 
2. Die Firmen sind berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Die Firmen sind dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von den Firmen beachtet und durch die Datenschutzerklärung abgedeckt. 
3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Adressen:
Soudbox Music & Entertainment · Weberstrasse 1 – 3 · 47533 Kleve Tel 02821-581133 · Fax 02821-581266 · Mail: info[at]SoundboxStudio.de
Gerichtsstand: Amtsgericht Kleve  · Geschäftsführer: Tim Verfondern

KSL UG · Ferdinandstraße 30 · 47533 Kleve Tel 02821-30602 · Fax 02821-798580 · Mail: info[at]Klever-sl.de
Gerichtsstand: Amtsgericht Kleve  · Geschäftsführer: Ralf Schmal & Frank Storm

Stand: März 2019

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.